• 1060 Wien, Mariahilfer Straße 35/28
  • (+43) 664 416 18 81
  • contact@rekono.io
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus
rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus

© 2025 rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen

Entscheidung des Tages vom 22.11.2023
#Austria#Beschwerderecht

Wirft eine Partei in der Bescheidbeschwerde neue Tatsachenfragen auf oder legt diese neue Urkunden vor, ist eine Erörterung in einer mündlichen Verhandlung erforderlich.

Zweck der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht ist die Klärung des Sachverhaltes und die Einräumung von Parteiengehör sowie die mündliche Erörterung strittiger Rechtsfragen. Das Verwaltungsgericht kann jedoch von einer Verhandlung absehen, wenn die mündliche Erörterung keine weitere Klärung der Rechtssache erwarten lässt und einem Entfall weder Art 6 Abs 1 EMRK noch Art 47 EU-GRC entgegenstehen.

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hatte nun in einem Einzelfall zu entscheiden, ob das Verwaltungsgericht tatsächlich von der mündlichen Verhandlung absehen durfte. Für die Praxis der Verfahrensführung ergibt sich ein wichtiger Hinweis: Wirft eine Partei in der Bescheidbeschwerde neue Tatsachenfragen auf oder legt neue Urkunden vor, ist eine Erörterung in einer mündlichen Verhandlung erforderlich.

Erhalten Sie die Entscheidung des Tages täglich und kostenlos mit Quellenzitat, Direktlink zur Entscheidung und den Rekono-Leitsätzen per E-Mail.

Zur Rekono EdTplus jetzt kostenlos anmelden
Letzte Entscheidung des Tages
Nächste Entscheidung des Tages
DatenschutzinformationAGB & LizenzKontaktImpressum