Das Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten ist auf dem bereits in Art 77, 79 EU-DSGVO sowie in § 24 AT-DSG 2018 vorgesehenen Rechtsweg geltend zu machen.
VwGH 03.04.2025, Ra 2025/01/0073. Der Streit betrifft die Frage der Berichtigung der Wohnsitzqualität iSd Meldegesetzes. Die betroffene Person beantragt gestützt auf Art 16 EU-DSGVO, rückwirkend ihre Adresse als Hauptwohnsitz zu bestätigen, die sie zuvor als Nebenwohnung gemeldet hatte.