• 1060 Wien, Mariahilfer Straße 35/28
  • (+43) 664 416 18 81
  • contact@rekono.io
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus
rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus

© 2025 rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen

Entscheidung des Tages vom 03.04.2025
#Auskunft#Austria

Betroffenenrechte: Keine Ausweiskopie by default

Der Verantwortliche darf die Vorlage eines Identitätsnachweises nicht generell verlangen.

OLG Linz 13.03.2025, 6R29/25i. Die Verantwortliche habe die begehrte Auskunft nicht erteilt. Deshalb sei die gerichtliche Anspruchsdurchsetzung erforderlich gewesen. Die Verantwortliche anerkennt den Anspruch, argumentiert jedoch, dass sie keinen Anlass zur Klageführung gegeben habe, weil der, die betroffene Person vertretende Rechtsanwalt, keine rechtsgültige Vollmacht übermittelt habe. Die Vollmacht mit elektronischer Signatur sei nicht ausreichend; ferner würde diese nicht mit der Unterschrift auf der übermittelten Ausweiskopie übereinstimmen. Deshalb lägen berechtigte Zweifel an der Bevollmächtigung vor.

Keine qualifizierte Signatur erforderlich.

Ein elektronisches Auskunftsersuchen muss nicht zwingend mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

Viele Wege führen nach Rom.

Es spricht nichts dagegen, einen Identitätsnachweis auch mit anderen Mitteln als einer Ausweiskopie zu erbringen.

Zweifel müssen konkret vorliegen.

Soweit sich aus den Angaben eines Auskunftswerbers bereits ein hoher Grad an Verlässlichkeit hinsichtlich der Identität ergibt, ist von der Anforderung zusätzlicher Informationen Abstand zu nehmen.

Erhalten Sie die Entscheidung des Tages täglich und kostenlos mit Quellenzitat, Direktlink zur Entscheidung und den Rekono-Leitsätzen per E-Mail.

Zur Rekono EdTplus jetzt kostenlos anmelden
Letzte Entscheidung des Tages
Nächste Entscheidung des Tages
DatenschutzinformationAGB & LizenzKontaktImpressum