Wird der relevante Eintrag gelöscht, wurde dem Begehren der betroffenen Person auf Berichtigung des genannten Eintrages durch dessen Löschung entsprochen.
BVwG 26.02.2025, W101 2250871-1. Im laufenden Beschwerdeverfahren gegen einen Bescheid der Aufsichtsbehörde über die Verletzung im Recht auf Berichtigung, teilte die Verantwortliche mit, dass die Löschung aufgrund Erreichen der generellen Löschfrist für diese Datenkategorie erfolgt ist und wies dies durch Screenshots von Suchanfragen zur betroffenen Person nach.
Verantwortlicher kann immer konform handeln.
Wird dem Rechtsschutzbegehren im Bescheidbeschwerdeverfahren entsprochen, ist das Beschwerdeverfahren als gegenstandslos einzustellen.