Mehrere Kunden forderten von der kroatischen Addiko Bank, zuvor Hypo Alpe Adria Bank, Kopien von Darlehensverträgen, Tilgungsplänen, Dokumenten zur Zinsentwicklung und Kontoauszügen. Wenngleich wohl alle Auskunftsverlangen der Vorbereitung von Klagen gegen die Bank dienten, legten manche betroffene Personen dieses Vorhaben sogar gegenüber der Bank offen. Die Bank verweigerte, weil sich die Dokumente auf beendete Kreditverhältnisse bezögen und (nur mehr) aufgrund einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht verfügbar wären.
Die kroatische Aufsichtsbehörde verhängte eine Strafe von knapp EUR 150.000, wogegen die Bank vorging. Dies wiederum führte im Ergebnis zu einem Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH, welches dieser durch Beschluss nach Art 99 der Verfahrensordnung erledigte.
Dementsprechend weiterhin bestätigend:
1️⃣ Das Recht auf Kopie setzt eine vollständige Kopie der Dokumente voraus, wenn das erforderlich ist, um die Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu ermöglichen und die Verständlichkeit zu gewährleisten.
2️⃣ Das Recht auf Kopie besteht auch dann, wenn der Antrag für andere Zweck als in ErwG 63 erster Satz EU-DSGVO gestellt wird.
Ergänzend für den Fall der Bank:
3️⃣ Der Umstand, dass die Verarbeitung einer rechtlichen Verpflichtung entspricht, hat keinen Einfluss auf den Umfang, das Auskunftsrechts ausüben.
4️⃣ Die EU-DSGVO macht den Umfang des Auskunftsrechts nicht vom Grund für eine Verarbeitung abhängig.