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Entscheidung des Tages vom 16.04.2024
#Germany#OpenData

Die Open-Data-Regelung des Art 86 EU-DSGVO ermöglicht die Offenlegung personenbezogener Daten im Interesse des Zugangs der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten, dh in Informationszugangs- und Transparenzgesetzen.

Der Streit dreht sich um Geheimhaltung der Prüfervoten im Zusammenhang mit der Masterarbeit. Die Prüfervoten sollen nicht veröffentlicht werden, weil diese geistiges Eigentum und persönliche Daten enthalten.

Hierzu interessante Aussagen:

#️⃣ Prüfervoten sind ihrem gesamten Inhalt nach personenbezogene Daten.
#️⃣ Prüfervoten genießen den Schutz der EU-DSGVO.
#️⃣ Die Open-Data-Regelung des Art 86 EU-DSGVO ermöglicht die Offenlegung personenbezogener Daten im Interesse des Zugangs der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten, dh in Informationszugangs- und Transparenzgesetzen.

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