Der Streit dreht sich um Geheimhaltung der Prüfervoten im Zusammenhang mit der Masterarbeit. Die Prüfervoten sollen nicht veröffentlicht werden, weil diese geistiges Eigentum und persönliche Daten enthalten.
Hierzu interessante Aussagen:
#️⃣ Prüfervoten sind ihrem gesamten Inhalt nach personenbezogene Daten.
#️⃣ Prüfervoten genießen den Schutz der EU-DSGVO.
#️⃣ Die Open-Data-Regelung des Art 86 EU-DSGVO ermöglicht die Offenlegung personenbezogener Daten im Interesse des Zugangs der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten, dh in Informationszugangs- und Transparenzgesetzen.