Gestritten wurde um die Gestaltung eines Cookie-Banners. Diese sei rechtswidrig, weil sie den Nutzern keine gleichwertige Wahlmöglichkeit biete.
Konkret störte sich auch das Gericht an der konkreten Gestaltung, weil
➡ die Einwilligung des Nutzers ohne transparente Ablehnungsmöglichkeit ungültig ist.
➡ der Button „Akzeptieren & Schließen X“ in der rechten oberen Ecke intransparent ist und den Nutzer irreführt.