Gestritten wird über eine Auskunft. Tatsächlich liegt diesem Streit jedoch der Eindruck der betroffenen Person zu Grunde, von der Finanzverwaltung schlecht behandelt worden zu sein. Um diesen Missstand aufzudecken, betreibt die betroffene Person auch eine Webseite, auf der sie unter anderem über die zwanzig, von ihr geführten Verfahren berichtet.
Konkret stritten die Parteien über eine Kopie aller, die betroffene Person umfassenden Verwaltungsakten der Finanzverwaltung. Dies lehnte das Gericht in dieser Sache nun mit Verweis auf Exzess ab:
🔔 Bei großen Mengen von verarbeiteten Informationen hat die betroffene Person nach Erteilung einer ersten Auskunft, diese weiter zu spezifizieren und in zeitlicher Hinsicht zu konkretisieren.
🔔 Der Antrag einer betroffenen Person ist exzessiv, wenn diese ihren Auskunftsanspruch betreffend die Zurverfügungstellung gesamter Aktenbestände weder inhaltlich noch zeitlich beschränkt.