• 1060 Wien, Mariahilfer Straße 35/28
  • (+43) 664 416 18 81
  • contact@rekono.io
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus
rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus

© 2025 rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen

Entscheidung des Tages vom 09.11.2023
#Austria#Verantwortlicher

Kann eine Dienststelle durch nationales Recht als Verantwortlicher vorgesehen werden, obwohl diese nur Hilfsapparat für die Behörde ist und über keine eigene (Teil)Rechtsfähigkeit verfügt?

(Auch) in Tirol wurden im Zuge der Covid19-Pandemie „Impferinnerungsschreiben“ mit Terminvorschlägen versendet. Dies jedoch ohne gesetzliche Grundlage, wie sowohl die Aufsichtsbehörde als auch das Verwaltungsgericht erkannten.

Nun, vor dem österreichischen Verwaltungsgerichtshof, stellte sich die Frage, ob nun tatsächlich – wie vom Verwaltungsgericht angenommen – das Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortlicher dieser Datenverarbeitungen sein kann. Denn dies ergebe sich bloß aus einer horizontalen landesgesetzlichen Regelung und das Amt sei bloß Hilfsapparat ohne Rechtspersönlichkeit.

Dementsprechend soll der EuGH nun beantworten, ob
❓ ein reiner Hilfsapparat von der Definition des Verantwortlichen umfasst ist.
❓ eine gesetzliche Zuweisung der Verantwortlichenrolle ohne Benennung der davon umfassten Datenverarbeitungen zulässig ist.
❓ eine solche gesetzliche Zuweisung relevant ist, wenn die benannte Stelle tatsächlich weder über die relevanten Mittel noch über den Zweck der Datenverarbeitung entscheidet.

Erhalten Sie die Entscheidung des Tages täglich und kostenlos mit Quellenzitat, Direktlink zur Entscheidung und den Rekono-Leitsätzen per E-Mail.

Zur Rekono EdTplus jetzt kostenlos anmelden
Letzte Entscheidung des Tages
Nächste Entscheidung des Tages
DatenschutzinformationAGB & LizenzKontaktImpressum