Der Schaden an einem Fahrzeug wurde von der Haftpflichtversicherung pauschal reguliert (sog „fiktive Abrechnung“). Dahingehende Informationen wurden vom Versicherer in das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft eingemeldet. Der Versicherte verlangte klagsweise die Löschung, weil das Fahrzeug repariert worden sei und kein Bedürfnis für eine Speicherung bestehe.
Folgende Aussagen als Denkimpuls für den Betrieb von zentralen Hinweis- und Informationsdatenbanken, wie es sie auch in anderen Branchen gibt:
🗄 Die gemeldeten Daten an das System sind personenbezogen.
🗄 Selbst bei fachgerechter Reparatur besteht weiterhin ein Interesse des Versicherers an der Datenmeldung. Ein vergangener erheblicher Schaden beeinflusst den Verkaufswert und erfordert eine fortlaufende Datenspeicherung.
🗄 Die Datenspeicherung ist notwendig, um Straftaten zu verhindern und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, was auch individuelle Rechte einschließt.