Es geht (wieder einmal) um Beitragserhöhungen und Auskunftsansprüche gegen eine private Krankenversicherung. Der Kläger hatte Verträge über verschiedene Tarife, verlangte unter anderem auch Abschriften aller damit im Zusammenhang stehenden Schreiben und stützte dies auf das „Recht auf Kopie“.
𝗗𝗼𝗰𝗵 𝗸𝗮𝗻𝗻 𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗯𝗲𝘁𝗿𝗼𝗳𝗳𝗲𝗻𝗲 𝗣𝗲𝗿𝘀𝗼𝗻 ü𝗯𝗲𝗿 𝗱𝗮𝘀 𝗔𝘂𝘀𝗸𝘂𝗻𝗳𝘁𝘀𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁 𝗸𝗼𝗺𝗽𝗹𝗲𝘁𝘁𝗲 𝗔𝗯𝘀𝗰𝗵𝗿𝗶𝗳𝘁𝗲𝗻 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝗞𝗼𝗽𝗶𝗲𝗻 𝘃𝗼𝗻 𝗱𝗲𝗿𝗮𝗿𝘁 𝗴𝗲𝗻𝗲𝗿𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗦𝗰𝗵𝗿𝗲𝗶𝗯𝗲𝗻 𝗲𝗶𝗻𝗲𝘀 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗿𝘀 𝘃𝗲𝗿𝗹𝗮𝗻𝗴𝗲𝗻?
Nun hat auch der deutsche Bundesgerichtshof gesprochen:
🗄 Kein Anspruch auf die Übermittlung von Begründungsschreiben für Prämienanpassungen samt Anlagen.
🗄 Die Anschreiben selbst und die beigefügten Anlagen (in ihrer Gesamtheit) sind keine personenbezogenen Daten eines Versicherungsnehmers.