• 1060 Wien, Mariahilfer Straße 35/28
  • (+43) 664 416 18 81
  • contact@rekono.io
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus
rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus

© 2025 rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen

Entscheidung des Tages vom 26.09.2023
#Datenschutzbeauftragter#Germany

Der Datenschutzbeauftragte hat die Einhaltung der Datenschutzvorschriften beim Verantwortlichen und damit das Arbeitsumfeld jedes dort beschäftigten Arbeitnehmers zu überwachen. Damit muss er in letzter Konsequenz auch sich selbst einer Überprüfung unterziehen.

Es geht um den Konflikt zwischen dem Amt des Betriebsratsvorsitzenden und des Datenschutzbeauftragten. Im Zentrum standen die Wirksamkeit der Bestellung und ein möglicher Interessenkonflikt aufgrund der Doppelrolle.

Im Ergebnis: Beide Funktionen sind aufgrund von Interessenkonflikten in Bezug auf den Datenschutz nicht gleichzeitig ausübbar.

Für die Bestellung und Abberufung von Datenschutzbeauftragten wichtig:

🤝 Auch bei einem Interessenkonflikt ist die Bestellung wirksam.
🤝 Der Widerruf der Bestellung setzt schwerwiegende Gründe voraus, die die Aufgabenerfüllung des Datenschutzbeauftragten unmöglich machen oder erheblich gefährden.
🤝 Eine Abberufung ist erforderlich, wenn der Datenschutzbeauftragte nicht mehr die erforderliche Fachkunde oder Zuverlässigkeit besitzt.

Erhalten Sie die Entscheidung des Tages täglich und kostenlos mit Quellenzitat, Direktlink zur Entscheidung und den Rekono-Leitsätzen per E-Mail.

Zur Rekono EdTplus jetzt kostenlos anmelden
Letzte Entscheidung des Tages
Nächste Entscheidung des Tages
DatenschutzinformationAGB & LizenzKontaktImpressum