Nach Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses streiten die Parteien über die Entfernung einer Abmahnung aus dem Personalakt, Auskunft über Arbeitszeiten, personenbezogene Daten und Schadenersatz.
Wichtige Aussagen der Entscheidung:
👩🏭 Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein Arbeitnehmer die Löschung (Entfernung) einer Abmahnung aus der Personalakte verlangen.
👩🏭 Verantwortlicher kann nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch eine Person sein, die sich als „Inhaber“ eines Betriebs ausgibt und eigenverantwortliche Entscheidungen zur Datenverarbeitung trifft.
👩🏭 Diese Person haftet dann gemeinsam mit dem Arbeitgeber für einen etwaigen Schadenersatz.
👩🏭 Die Furcht einer betroffenen Person vor dem Verantwortlichen ist kein Entschädigungsgrund nach Art 82 EU-DSGVO, sondern ein allgemeines Lebensrisiko.