Die belgische Datenschutzbehörde hatte zwei Gesetzesentwürfe zur Änderung des eHealth-Gesetz zu prüfen. Zusammengefasst sollen die elektronische Gesundheitsakte und eine e-Card angepasst bzw. eingeführt werden.
In diesem Zusammenhang gab es auch 𝘄𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲 𝗔𝘂𝘀𝘀𝗮𝗴𝗲𝗻 𝘇𝘂𝗿 𝗴𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻𝘀𝗮𝗺𝗲𝗻 𝗩𝗲𝗿𝗮𝗻𝘁𝘄𝗼𝗿𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗸𝗲𝗶𝘁:
💡 Die Benennung des Verantwortlichen muss der Rolle entsprechen, die dieser Akteur in der Praxis spielt.
💡 Die transparente Festlegung der jeweiligen Verantwortlichkeit umfasst alle Pflichten von Verantwortlichen.
💡 Im Falle gemeinsamer Verantwortung ist den betroffenen Personen eine einzige Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen.