Das soll der EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nun beantworten.
Der Hintergrund: Über die Online-Plattform SNCF Connect der französischen Staatsbahn SNCF können Fahrkarten, Ermäßigungskarten oder Abonnements gebucht werden. Die Kontroverse entstand, weil Nutzer verpflichtet wurden, bei der Buchung zwischen den Anreden „Herr“ oder „Frau“ zu wählen.
Der Vorhalt: Dieser Zwang verstoße gegen die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Datenminimierung, Verarbeitung nach Treu und Glauben sowie Transparenz.
Die Fragen:
1️⃣ Ist bei der Datenminimierung und der Erforderlichkeit der Verarbeitung zur Vertragsanbahnung und -erfüllung sowie zur Wahrung eines berechtigten Interesses, die allgemeine Verkehrssitte in der Kommunikation auf Zivil-, Handels- und Verwaltungsebene zu berücksichtigen?
2️⃣ Können betroffene Personen, die der Ansicht sind, dass auf sie keine der Anreden „Herr“ und „Frau“ zutreffe und dass die Erhebung dieser Daten in Bezug auf sie nicht erheblich sei, der Datenverarbeitung aufgrund ihrer besonderen Situation widersprechen?