Der Polizeibeamte kontrollierte während einer Demonstration die Maskenpflicht. Ein Demonstrant wies ein ärztliches Attest vor, das ihm die Unzumutbarkeit, eine Maske zu tragen, bestätigte.
Der Polizist hätte jedoch den Verdacht eines ärztlichen „Gefälligkeitsattests“ und fotografierte dieses, um es für die weitere Ermittlung an die Verwaltungsstrafbehörde sowie die Ärztekammer weiterzuleiten. Der Beschwerdeführer fühlte sich in seinem Recht auf Geheimhaltung verletzt.
Wenngleich die Covid-Demonstrationen wohl vorbei sind, einige wichtige Aussagen zur Verarbeitung von besonderen Kategorien und die Einführung von Beweisen in Ermittlungsverfahren:
😷 Die Daten in einem ärztlichen Attest fallen unter besondere Kategorien personenbezogener Daten.
😷 Das Fotografieren und die Weiterleitung eines Fotos eines ärztlichen Attests zur Prüfung von Verwaltungsübertretungen ist zulässig, wenn es erforderlich ist, rechtliche Verstöße zu überprüfen.
😷 Die Weiterleitung eines ärztlichen Attests an die zuständige Ärztekammer kann zulässig sein, wenn der Kammer eine Untersuchungskompetenz zukommt.