In Belgien hatte man sich mit einem Webseitenbetreiber auseinanderzusetzen, der Daten von Rechtsanwälten auf der eigenen Vermittlungswebsite ohne Zustimmung bereitstellte. Das Problem aus Sicht des Beschwerdeführers: Die dort angegebenen Daten waren auch falsch oder ungenau und rufschädigend.
Erkenntnisse für den Betreiber der Vermittlungswebsite:
🖥 Verantwortliche müssen eine klare Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten angeben und dürfen nicht je nach Situation variieren.
🖥 Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen kann nicht auf die Interessen der betroffenen Personen gestützt werden.
🖥 Informationen an betroffene Personen müssen konkret und verlässlich sein und klare Zwecke und rechtliche Gründe für die Datenverarbeitung angeben.
🖥 Aufbewahrungsfristen müssen für jeden Verarbeitungszweck angegeben werden.