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Entscheidung des Tages vom 01.09.2023
#Belgium#Vertraulichkeit

Verantwortliche ohne angemessene Richtlinien für den Zugriff auf personenbezogene Daten, verstoßen gegen die EU-DSGVO.

In dieser aktuellen datenschutzrechtlichen Entscheidung wurde der Zugriff auf personenbezogene Daten einer Beschwerdeführerin diskutiert. Die Beschwerdeführerin hatte nach einem sexuellen Übergriff Hilfe in einem Fachzentrum gesucht und später Bedenken bezüglich des Zugriffs auf ihre Daten geäußert.

𝗪𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲 𝗔𝘂𝘀𝘀𝗮𝗴𝗲𝗻 𝗳ü𝗿 𝗡𝗲𝗲𝗱-𝘁𝗼-𝗞𝗻𝗼𝘄:

🔎 Jeder Verantwortliche muss angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit von Daten zu gewährleisten.
🔎 Der Zugriff auf Daten muss strengen Kriterien und Bedingungen unterliegen und die Identität des Anfragers, Art der Daten und den Zweck des Zugriffs berücksichtigen.
🔎 Alle Mitglieder einer Organisation tragen Verantwortung für den Datenschutz und müssen vom Verantwortlichen sensibilisiert und geschult werden.
🔎 Fehlende Richtlinien für den Datenzugriff verstoßen gegen die EU-DSGVO.

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