• 1060 Wien, Mariahilfer Straße 35/28
  • (+43) 664 416 18 81
  • contact@rekono.io
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus
rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus

© 2025 rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen

Entscheidung des Tages vom 31.08.2023
#Austria#BerechtigtesInteresse

Eine Datenschutzinformation beschränkt sich auf eine bloße, die Rechtsposition des Verbrauchers nicht berührende zutreffende Wiedergabe der objektiven Rechtslage.

Der Verein für Konsumenteninformation hatte einen österreichischen Postdienstleister geklagt. Es ging um die Zulässigkeit bestimmter Klauseln in deren AGB, die (nicht bloß) Informationen zur Datenverarbeitung und -übermittlung im Zusammenhang mit dem betriebenen Adresshandel enthielten.

𝗪𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲 𝗔𝘂𝘀𝘀𝗮𝗴𝗲𝗻 𝗮𝘂𝘀 𝗱𝗲𝗿 𝗘𝗻𝘁𝘀𝗰𝗵𝗲𝗶𝗱𝘂𝗻𝗴:

⚠ VKI und andere können auch zum Datenschutz ausrücken, wenn für datenschutzrechtliche Inhalte AGB oder Vertragsformblätter genutzt werden, die Vertragsinhalt werden.
⚠ Eine Klausel, in der der Verbraucher bestätigen muss, auch einen etwaigen Dritten zur Datenweitergabe zu vertreten, wurde kritisch gesehen.
⚠ Diese Klausel überträgt dem Verbraucher (unzulässig) die Beweislast für die Bevollmächtigung und Vertretungsbefugnis.
⚠ Eine Datenschutzinformation ist eine reine Wiedergabe der objektiven Rechtslage, ohne Auswirkungen auf die Rechtsposition des Verbrauchers.

Erhalten Sie die Entscheidung des Tages täglich und kostenlos mit Quellenzitat, Direktlink zur Entscheidung und den Rekono-Leitsätzen per E-Mail.

Zur Rekono EdTplus jetzt kostenlos anmelden
Letzte Entscheidung des Tages
Nächste Entscheidung des Tages
DatenschutzinformationAGB & LizenzKontaktImpressum