• 1060 Wien, Mariahilfer Straße 35/28
  • (+43) 664 416 18 81
  • contact@rekono.io
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus
rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus

© 2025 rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen

Entscheidung des Tages vom 23.08.2023
#Austria#Profiling

Durch die bloße automatische Zuordnung eines Bildes zur betroffenen Person, wird diese weder einem Profiling noch einer auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen.

Ein Beschwerdeführer wandte sich gegen die Veröffentlichung von Daten in seinem Unternehmensprofil. Er behauptete unter anderem, dass die (fehlerhafte) Verknüpfung von Fotos zum Unternehmensprofil eine Verletzung von Art 22 EU-DSGVO darstellen würde.

🔹 Die automatische Zuordnung von Bildern zu einem Profil ist keine Verwendung personenbezogener Daten zur Bewertung persönlicher Aspekte.
🔹 Eine automatisierte Bildzuordnung ist keine ausschließlich automatisierte Entscheidung nach Art 22 EU-DSGVO.
🔹 Fehlende Berichtigungsverlangen sind im späteren Beschwerdeverfahren ein nicht verbesserungsfähiger Mangel.

Erhalten Sie die Entscheidung des Tages täglich und kostenlos mit Quellenzitat, Direktlink zur Entscheidung und den Rekono-Leitsätzen per E-Mail.

Zur Rekono EdTplus jetzt kostenlos anmelden
Letzte Entscheidung des Tages
Nächste Entscheidung des Tages
DatenschutzinformationAGB & LizenzKontaktImpressum