• 1060 Wien, Mariahilfer Straße 35/28
  • (+43) 664 416 18 81
  • contact@rekono.io
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus
rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus

© 2025 rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen

Entscheidung des Tages vom 21.08.2023
#Austria#Rechtsmissbrauch

Stellt die betroffene Person ein Absehen von der Beschwerde gegen Zahlung von € 2.900 in Aussicht, mangelt es am tatsächlichen Rechtsschutzbedürfnis.

Der Beschwerdeführer hatte Auskünfte von zwei Verantwortlichen verlangt, diese jedoch als unzureichend empfunden. Im Beschwerdeverfahren sollte es somit um die Frage gehen, ob der Beschwerdeführer im Recht auf Geheimhaltung, Information und Auskunft verletzt wurde.

Der Beschwerdeführer behauptete, seine Daten würden ohne Rechtsgrundlage verarbeitet werden. Interessanterweise bot er den Verantwortlichen an, auf eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde gegen Zahlung von 2.900 Euro zu verzichten.

Die Hauptaussagen für die Praxis:

⛔ Wenn eine betroffene Person ein Absehen von der Beschwerde gegen Zahlung anbietet, besteht kein tatsächliches Rechtsschutzbedürfnis.
⛔ Mangels Rechtsschutzbedürfnis ist die Beschwerdeerhebung unredlich und rechtsmissbräuchlich.

Erhalten Sie die Entscheidung des Tages täglich und kostenlos mit Quellenzitat, Direktlink zur Entscheidung und den Rekono-Leitsätzen per E-Mail.

Zur Rekono EdTplus jetzt kostenlos anmelden
Letzte Entscheidung des Tages
Nächste Entscheidung des Tages
DatenschutzinformationAGB & LizenzKontaktImpressum