Diese Entscheidung beleuchtet die Balance zwischen dem Recht auf Auskunft und dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Kontext von Bonitätsscores.
𝗗𝗲𝗿 𝗛𝗶𝗻𝘁𝗲𝗿𝗴𝗿𝘂𝗻𝗱:
In diesem Fall erhob eine Partei Beschwerde wegen unzureichender Auskunft über die Berechnung eines Bonitätsscores. Die Hauptfrage war, ob die Offenlegung der genauen Gewichtung der Variablen zum Berechnen des Bonitätsscores erforderlich ist, ohne Geschäftsgeheimnisse zu gefährden.
𝗛𝗮𝘂𝗽𝘁𝗽𝘂𝗻𝗸𝘁𝗲 𝗱𝗲𝗿 𝗘𝗻𝘁𝘀𝗰𝗵𝗲𝗶𝗱𝘂𝗻𝗴::
🔹 Die betroffene Person muss in der Lage sein, die Auswirkungen von Variablen auf den Bonitätsscore zu verstehen, aber nicht die genaue Gewichtung.
🔹 Die Offenlegung der genauen Gewichtung würde den Algorithmus und Geschäftsgeheimnisse enthüllen.
🔹 Die Auskunft muss das Prinzip der Berechnung ausreichend erklären, ohne die Offenlegung des Algorithmus.
🔹 Eine ausreichende Auskunft ermöglicht der betroffenen Person, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung zu überprüfen.