• 1060 Wien, Mariahilfer Straße 35/28
  • (+43) 664 416 18 81
  • contact@rekono.io
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus
rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus

© 2025 rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen

Entscheidung des Tages vom 18.08.2023
#Auskunft#Austria

Mit welcher exakten Gewichtung die jeweiligen Variablen (zB „Inkasso offene Fälle“) in die Bewertung einfließen, ist im Rahmen von Art 15 EU-DSGVO nicht zu beauskunften.

Diese Entscheidung beleuchtet die Balance zwischen dem Recht auf Auskunft und dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Kontext von Bonitätsscores.

𝗗𝗲𝗿 𝗛𝗶𝗻𝘁𝗲𝗿𝗴𝗿𝘂𝗻𝗱:

In diesem Fall erhob eine Partei Beschwerde wegen unzureichender Auskunft über die Berechnung eines Bonitätsscores. Die Hauptfrage war, ob die Offenlegung der genauen Gewichtung der Variablen zum Berechnen des Bonitätsscores erforderlich ist, ohne Geschäftsgeheimnisse zu gefährden.

𝗛𝗮𝘂𝗽𝘁𝗽𝘂𝗻𝗸𝘁𝗲 𝗱𝗲𝗿 𝗘𝗻𝘁𝘀𝗰𝗵𝗲𝗶𝗱𝘂𝗻𝗴::

🔹 Die betroffene Person muss in der Lage sein, die Auswirkungen von Variablen auf den Bonitätsscore zu verstehen, aber nicht die genaue Gewichtung.
🔹 Die Offenlegung der genauen Gewichtung würde den Algorithmus und Geschäftsgeheimnisse enthüllen.
🔹 Die Auskunft muss das Prinzip der Berechnung ausreichend erklären, ohne die Offenlegung des Algorithmus.
🔹 Eine ausreichende Auskunft ermöglicht der betroffenen Person, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung zu überprüfen.

Erhalten Sie die Entscheidung des Tages täglich und kostenlos mit Quellenzitat, Direktlink zur Entscheidung und den Rekono-Leitsätzen per E-Mail.

Zur Rekono EdTplus jetzt kostenlos anmelden
Letzte Entscheidung des Tages
Nächste Entscheidung des Tages
DatenschutzinformationAGB & LizenzKontaktImpressum