Eine betroffene Person begehrt den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Dem Inkassounternehmen soll es untersagt werden, eine konkrete Zahlungsstörung an eine Wirtschaftsauskunftei zu melden.
Die betroffene Person drang durch und wir nehmen aus dieser deutschen Entscheidung mit:
👛 Die einstweilige Verfügung ist auch im Datenschutzrecht möglich.
👛 Art 6 Abs 1 lit f DSGVO ist eine Schutznorm.
👛 In Deutschland gelten für das Einmelden dieselben Maßstäbe wie für das Ranking selbst.
Und: „Im zunehmend vernetzten und automatisierten Geschäftsverkehr droht im Fall eines schlechten Ratings durch eine Wirtschaftsauskunftei der faktische Ausschluss vom Wirtschaftsleben.“