Straferkenntnis und Rechtsmittel wurden im Volltext via WhatsApp versendet, damit die Empfängerin diese Dokumente in einem Privatanklageverfahren nutzen kann.
Dadurch wurde das Recht auf Geheimhaltung verletzt, so diese österreichische Entscheidung:
💡 Keine Haushaltsausnahme bei „Dual Use“, also der Verarbeitung zu privaten und zu beruflichen Zwecken.
💡 Urteile von Strafgerichten und dagegen erhobene Rechtsmittel sind Daten iSd Art 10 DSGVO.
💡 Liegt zwischen Erhalt der Dokumente und der Klageerhebung knapp ein Jahr, erfolgt(e) die Verarbeitung nicht zur Wahrung eines berechtigten Interesses.
💡 Für die unzulässige Übermittlung ist es irrelevant, ob der Empfänger die Daten eingesehen hat.