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Entscheidung des Tages vom 08.02.2023
#Austria#BerechtigtesInteresse

Das berechtigte Interesse kann verwirken, wenn zwischen dem Erhebungszeitpunkt von Urkunden und dem Erheben der Privatanklage beinahe ein Jahr liegt.

Straferkenntnis und Rechtsmittel wurden im Volltext via WhatsApp versendet, damit die Empfängerin diese Dokumente in einem Privatanklageverfahren nutzen kann.

Dadurch wurde das Recht auf Geheimhaltung verletzt, so diese österreichische Entscheidung:

💡 Keine Haushaltsausnahme bei „Dual Use“, also der Verarbeitung zu privaten und zu beruflichen Zwecken.
💡 Urteile von Strafgerichten und dagegen erhobene Rechtsmittel sind Daten iSd Art 10 DSGVO.
💡 Liegt zwischen Erhalt der Dokumente und der Klageerhebung knapp ein Jahr, erfolgt(e) die Verarbeitung nicht zur Wahrung eines berechtigten Interesses.
💡 Für die unzulässige Übermittlung ist es irrelevant, ob der Empfänger die Daten eingesehen hat.

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