Nach einer medizinischen Untersuchung zur Flugtauglichkeit, verblieben medizinische Dokumente beim Verantwortlichen. Dadurch sei das Recht auf Datenübertragbarkeit verletzt, so die Beschwerde.
Anders die Entscheidung, die wichtige Insights in den Umfang dieses Betroffenenrechts bietet:
💡Das Recht ist antragsbedürftig.
💡Keine Pflicht, Daten unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
💡Keine Pflicht zur Herausgabe physischer Dokumente.
Und generell: Betroffenenanträge sind nach dem objektiven Erklärungswert auszulegen.