Ein Sportverband stellt Sponsoren Daten der Mitglieder für Werbeaktionen entgeltlich bereit. Die Aufsichtsbehörde bestrafte dies mit mehr als 500.000 Euro.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll nun entscheiden, ob man das berechtigte Interesse (hier: mit personenbezogenen Daten Geld verdienen) mittels positiver oder negativer Prüfung ermittelt.
👍 Positive Prüfung: Es muss ein konkret zum Gesetz gehörendes, gesetzliches und in einem Gesetz festgelegtes Interesse vorliegen.
👎 Negative Prüfung: Ein berechtigtes Interesse liegt vor, außer das Interesse läuft dem Gesetz zuwider.