• 1060 Wien, Mariahilfer Straße 35/28
  • (+43) 664 416 18 81
  • contact@rekono.io
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus
rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus

© 2025 rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen

Entscheidung des Tages vom 30.11.2023
#Germany#Mitarbeiterdaten

Eine Kündigung, die auf ein Untersuchungsergebnis gestützt wird, das ohne Rechtsgrundlage und unter Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen ermittelt wurde, kann keinen Bestand haben.

Im Fokus stand die Beendigung eines Arbeitsvertrags wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung. Denn der Kläger wurde vorbehaltlich seiner gesundheitlichen Eignung als Schießstandwart eingestellt. Die Untersuchung durch den polizeiärztlichen Dienst ergab eine mangelnde Eignung.

Zentral für die Zulässigkeit der Kündigung war, ob die (festgestellte) unberechtigte Erhebung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch die ärztliche Untersuchung, die Kündigung beeinträchtigt.

Hierzu die Entscheidung:

👨‍⚕️ Die Untersuchung ist eine Erhebung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten.
👨‍⚕️ Eine Kündigung, die auf rechtswidrig erhobenen Gesundheitsdaten beruht, ist nicht rechtens und ungültig.

Erhalten Sie die Entscheidung des Tages täglich und kostenlos mit Quellenzitat, Direktlink zur Entscheidung und den Rekono-Leitsätzen per E-Mail.

Zur Rekono EdTplus jetzt kostenlos anmelden
Letzte Entscheidung des Tages
Nächste Entscheidung des Tages
DatenschutzinformationAGB & LizenzKontaktImpressum