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Entscheidung des Tages vom 22.09.2023
#Belgium#Datenschutzbeauftragter

Anträge von betroffenen Personen müssen nicht exklusiv vom Datenschutzbeauftragten bearbeitet werden.

In Belgien hatte man die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten und die öffentliche Zugänglichkeit seiner Kontaktdaten zu diskutieren.

Die wichtigsten Aussagen der Entscheidung:

➡ Der Datenschutzbeauftragte spielt zwar eine wichtige Rolle bei der Schaffung einer Datenschutzkultur, die Bearbeitung von Anfragen fällt aber in den Aufgabenbereich des Verantwortlichen.
➡ Unternehmen müssen die Kontaktdaten ihres externen Datenschutzbeauftragten öffentlich zugänglich machen, nicht nur der Aufsichtsbehörde mitteilen. Die Veröffentlichung der Kontaktdaten eines internen Compliance Officers genügt den Anforderungen nicht.

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