Es geht um den Versand von (behauptet unzulässigen) Impferinnerungsschreiben im Namen der Gesundheitsreferentin einer Landesregierung, der Landes-Ärztekammer und diverser Sozialversicherungsträger.
In dieser österreichischen Entscheidung ging es dann letztlich aber gar nicht um die Rechtmäßigkeit, sondern um die Frage der Verantwortlichkeit:
💡 Eine Beschwerde kann sich nur gegen einen Verantwortlichen richten.
💡 Die Verantwortlicheneigenschaft ist im Rahmen der Ermittlung der materiellen Wahrheit festzustellen.