• 1060 Wien, Mariahilfer Straße 35/28
  • (+43) 664 416 18 81
  • contact@rekono.io
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus
rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus

© 2025 rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen

Entscheidung des Tages vom 10.02.2023
#Germany#Schadenersatz

In keinerlei Hinsicht für den Schadenseintritt verantwortlich ist, wem nicht die geringste Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

Ein deutsches Impfzentrum änderte die Öffnungszeiten und wollte deshalb 13.000 Impfwillige per E-Mail über eine Terminverschiebung informieren.

Aufgrund menschlichen Versagens war diesen E-Mails jedoch eine Liste mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, Informationen zur Impfung und Kontaktmöglichkeiten aller dieser Impfwilligen angeschlossen.

Das Erstgericht sprach dafür 100 Euro an immateriellem Schadenersatz zu. Die Instanz bestätigte das mit eingehender Begründung. Unter anderem:

💡 In keinerlei Hinsicht für einen Schaden verantwortlich ist, wer jede Sorgfalt eingehalten hat.
💡 Die sorgfältige Auswahl und Überwachung von Mitarbeitern alleine, entbindet den Verantwortlichen nicht von seiner Haftung.
💡 Der Schaden ist nicht mit der Rechtsverletzung gleichzusetzen.
💡 Auch immaterielle Schäden müssen konkret dargelegt werden.

Erhalten Sie die Entscheidung des Tages täglich und kostenlos mit Quellenzitat, Direktlink zur Entscheidung und den Rekono-Leitsätzen per E-Mail.

Zur Rekono EdTplus jetzt kostenlos anmelden
Letzte Entscheidung des Tages
Nächste Entscheidung des Tages
DatenschutzinformationAGB & LizenzKontaktImpressum