Ein deutsches Impfzentrum änderte die Öffnungszeiten und wollte deshalb 13.000 Impfwillige per E-Mail über eine Terminverschiebung informieren.
Aufgrund menschlichen Versagens war diesen E-Mails jedoch eine Liste mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, Informationen zur Impfung und Kontaktmöglichkeiten aller dieser Impfwilligen angeschlossen.
Das Erstgericht sprach dafür 100 Euro an immateriellem Schadenersatz zu. Die Instanz bestätigte das mit eingehender Begründung. Unter anderem:
💡 In keinerlei Hinsicht für einen Schaden verantwortlich ist, wer jede Sorgfalt eingehalten hat.
💡 Die sorgfältige Auswahl und Überwachung von Mitarbeitern alleine, entbindet den Verantwortlichen nicht von seiner Haftung.
💡 Der Schaden ist nicht mit der Rechtsverletzung gleichzusetzen.
💡 Auch immaterielle Schäden müssen konkret dargelegt werden.