Eine Videoüberwachungsanlage erfasste neben dem Carport, die Gemeindestraße sowie Teile der gegenüberliegenden Liegenschaft.
Das Besondere: Die Kamera war an einen Bewegungsmelder gekoppelt, sodass es nur bei einer Bewegung und dann für 10 Sekunden zu einer Aufnahme gekommen ist. Wie oft die Kamera auslöste, konnte nicht festgestellt werden.
Aus dieser österreichischen Entscheidung können wir einiges für den Betrieb einer Videoüberwachung mitnehmen:
💡Sobald ein Videoüberwachungssystem „scharf“ ist, liegt eine automatisierte Verarbeitung bzw eine Verarbeitungsreihe vor. Auf die einzelne Aufnahme kommt es für den Tatzeitraum nicht an.
💡 Vor der Inbetriebnahme ist die Möglichkeit des Einsatzes gelinderer Mittel zu prüfen.