Die Kostenfreiheit des Beschwerdeverfahrens iSd Art 57 Abs 3 EU-DSGVO gilt nach deren Grundsätzen nicht für das Gerichtsverfahren.
OVG Mecklenburg-Vorpommern 15.01.2025, 1 R 461/24 OVG. Die Streitfrage betrifft die Kostenfreiheit eines Verfahrens, das im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Ansprüchen eingeleitet wurde. Im Kern argumentiert der Kläger, dass die Regelungen in der EU-DSGVO zur Kostenfreiheit auch auf gerichtliche Verfahren Anwendung finden.