Der Akteninhalt wird nicht schon alleine wegen des Kindschaftsverhältnisses vollumfänglich zum personenbezogenen Datum des Vaters.
VGH München 07.01.2025, 5 C 24.1831. Es geht um die Berichtigung bestimmter Akteninhalte beim Jugendamt. Dieses habe in der Vergangenheit fehlerhafte Daten zu seinen Kindern und seinem Sorgerechtsverfahren verarbeitet. Laut Jugendamt gehe es um reine Werturteile, die keiner Berichtigung zugänglich seien.
Werturteile können nicht berichtigt werden.
Soweit es sich bei Akteninhalten um von der gesetzlichen Ermächtigung umfasste Werturteile und nicht um Tatsachen handelt, ist die Abgabe eines Werturteils rechtmäßig und keiner Korrektur zugänglich.
Befugnisse der Aufsichtsbehörde.
Fachliche Entscheidungen einer Behörde sind nach den fachrechtlichen Maßstäben zu beurteilen und unterliegen regelmäßig nicht der datenschutzrechtlichen Aufsichtskompetenz einer Aufsichtsbehörde.