• 1060 Wien, Mariahilfer Straße 35/28
  • (+43) 664 416 18 81
  • contact@rekono.io
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus
rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus

© 2025 rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen

Entscheidung des Tages vom 25.02.2025
#Berichtigung#Germany

Personenbezug: Kein pater Familias in der DSGVO

Der Akteninhalt wird nicht schon alleine wegen des Kindschaftsverhältnisses vollumfänglich zum personenbezogenen Datum des Vaters.

VGH München 07.01.2025, 5 C 24.1831. Es geht um die Berichtigung bestimmter Akteninhalte beim Jugendamt. Dieses habe in der Vergangenheit fehlerhafte Daten zu seinen Kindern und seinem Sorgerechtsverfahren verarbeitet. Laut Jugendamt gehe es um reine Werturteile, die keiner Berichtigung zugänglich seien.

Werturteile können nicht berichtigt werden.

Soweit es sich bei Akteninhalten um von der gesetzlichen Ermächtigung umfasste Werturteile und nicht um Tatsachen handelt, ist die Abgabe eines Werturteils rechtmäßig und keiner Korrektur zugänglich.

Befugnisse der Aufsichtsbehörde.

Fachliche Entscheidungen einer Behörde sind nach den fachrechtlichen Maßstäben zu beurteilen und unterliegen regelmäßig nicht der datenschutzrechtlichen Aufsichtskompetenz einer Aufsichtsbehörde.

Erhalten Sie die Entscheidung des Tages täglich und kostenlos mit Quellenzitat, Direktlink zur Entscheidung und den Rekono-Leitsätzen per E-Mail.

Zur Rekono EdTplus jetzt kostenlos anmelden
Letzte Entscheidung des Tages
Nächste Entscheidung des Tages
DatenschutzinformationAGB & LizenzKontaktImpressum