Ein geschäftsführender Gesellschafter ist aufgrund der Doppel- bzw Dreifachrolle keine unabhängige Stelle, die als Datenschutzbeauftragter die Einhaltung der EU-DSGVO und der Strategien für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter überwachen und diesbezügliche Überprüfungen vornehmen kann.
DSB 16.10.2024, 2024-0.641.771. Der Geschäftsführer wurde gleichzeitig als Datenschutzbeauftragter benannt. Im Verfahren vor der Aufsichtsbehörde war zu diskutieren, ob diese Doppelfunktion zu einem Interessenkonflikt führt. Diesfalls wäre die benannte Person nicht geeignet, die Rolle auszuüben.
Haupttätigkeit ergibt sich aus Registern.
Aus den erworbenen Gewerbeberechtigungen in Zusammenschau mit dem Geschäftszweck lässt sich die Haupttätigkeit ableiten.
Datenschutzbeauftragter ohne wirtschaftliche Interessen.
Für die Bestellung als Datenschutzbeauftragte ungeeignet sind Personen des leitenden Managements (Geschäftsführung, Finanzvorstand, Abteilungsleiter) und Personen mit Beteiligungen am Unternehmenserfolg, also einem wirtschaftlichen Interesse.
Generalprävention erfordert Strafe.
Eine Sanktion für einen Verstoß gegen Art 38 Abs 6 EU-DSGVO ist iSd Generalprävention iHv EUR 5.000 erforderlich, um Verantwortliche und Auftragsverarbeiter für die Benennung eines Datenschutzbeauftragten zu sensibilisieren.