Es ging um immateriellen Schadenersatz wegen unrechtmäßiger Schufa-Einträge. Da die betroffene Person keinen konkreten, kausalen Schaden darlegen konnte, fehlte es an Nachweisen für eine Beeinträchtigung durch die Datenverarbeitung.
Die Aussagen in dieser Entscheidung lassen sich (zumindest in Teilen) sinngemäß auch auf andere Branchen umlegen:
⏳ Kein Schaden bloß durch die unrechtmäßige Verarbeitung.
⏳ Die betroffene Person muss nachweisen, wie sich die Einträge in der Datenbank einer Wirtschaftsauskunftei konkret im Hinblick auf die Einsichtnahme durch deren Vertragspartner zu ihrem Nachteil ausgewirkt haben.