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Entscheidung des Tages vom 08.03.2024
#EuGH#Verarbeitung

Die mündliche Übermittlung ist eine nicht automatisierte Verarbeitung iSd EU-DSGVO.

Es ging insbesondere um die Frage, ob die mündliche Übermittlung von Daten über strafrechtliche Verurteilungen als „Verarbeitung“ gilt.

Und der Europäische Gerichtshof hat uns wieder einmal erleutet:

🗨 Der Begriff „Verarbeitung“ deckt die mündliche Übermittlung ab.
🗨 Daten dürfen nur dann mündlich mitgeteilt werden, wenn die von der EU-DSGVO aufgestellten Voraussetzungen erfüllt sind.

Doch ⚠ Achtung: Nur, wenn diese Informationen in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

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