Es ging insbesondere um die Frage, ob die mündliche Übermittlung von Daten über strafrechtliche Verurteilungen als „Verarbeitung“ gilt.
Und der Europäische Gerichtshof hat uns wieder einmal erleutet:
🗨 Der Begriff „Verarbeitung“ deckt die mündliche Übermittlung ab.
🗨 Daten dürfen nur dann mündlich mitgeteilt werden, wenn die von der EU-DSGVO aufgestellten Voraussetzungen erfüllt sind.
Doch ⚠ Achtung: Nur, wenn diese Informationen in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.