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Entscheidung des Tages vom 06.02.2024
#Austria#BerechtigtesInteresse

Der Vermerk im internen Warenwirtschaftssystem, mit dieser Person zukünftig keine Verträge zu schließen, weil es früher zu Konflikten gekommen ist, stellt keine strafrechtliche Unterstellung dar.

Eine österreichische Gesellschaft und ein spanisches Unternehmen mit Niederlassungen in Österreich gerieten in Konflikt über den Kauf von Computern und Zubehör. Daraufhin kam es zu einem Vermerk im internen Warenwirtschaftssystem zu diesem Kunden, keine weiteren Bestellungen akzeptieren zu wollen.

Daran störte sich die (hier: juristische) betroffene Person und behauptete die Verarbeitung von unrichtigen Informationen sowie strafrechtlichen Unterstellungen.

Für die eigene interne Datenschutzorganisation relevante Aussagen:

🚫 Ein Vermerk im internen System über Kunden, mit denen es zu Konflikten kam, wahrt ein berechtigtes Interesse des Unternehmers, keine weiteren Verträge abzuschließen.
🚫 Dieser Vermerk stellt keine strafrechtliche Unterstellung dar.

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