• 1060 Wien, Mariahilfer Straße 35/28
  • (+43) 664 416 18 81
  • contact@rekono.io
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus
rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus

© 2025 rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen

Entscheidung des Tages vom 23.01.2024
#Germany#Schadenersatz

Der Kläger hat darzustellen, dass ihm aus einem Verstoß gegen Art 15 EU-DSGVO ein immaterieller oder materieller Schaden erwachsen ist.

Eigentlich geht es um Altersdiskriminierung durch einen Tankstellenbetreiber im Bewerbungsprozess. Der abgelehnte Bewerber machte aber auch das Auskunftsrecht geltend, dem der Betreiber nicht nachkam. Hierfür wurde immaterieller Schadenersatz begehrt.

✅ Der alleinige Verstoß genügt für Schadenersatz nicht.
✅ Es braucht einen nachweisbaren Schaden.
✅ Der Schadenersatzanspruch ist kein pauschaler Strafschadenersatz.

Erhalten Sie die Entscheidung des Tages täglich und kostenlos mit Quellenzitat, Direktlink zur Entscheidung und den Rekono-Leitsätzen per E-Mail.

Zur Rekono EdTplus jetzt kostenlos anmelden
Letzte Entscheidung des Tages
Nächste Entscheidung des Tages
DatenschutzinformationAGB & LizenzKontaktImpressum