• 1060 Wien, Mariahilfer Straße 35/28
  • (+43) 664 416 18 81
  • contact@rekono.io
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus
rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen
  • Über Rekono
  • Privacy Index
  • Daily Digest
  • Entscheidung des Tages
  • EdTplus

© 2025 rekono.io – sammeln, wissen, lehren, lösen

Entscheidung des Tages vom 16.11.2023
#Austria#Zuständigkeit

Da Richter:innen auf Beweismittel und frühere Entscheidungen zugreifen können, hat die Datenverarbeitung in der “Verfahrensautomation der Justiz” möglicherweise Einfluss auf die Entscheidung der Gerichte. Eine Kontrolle durch die Datenschutzbehörde scheidet somit aus.

Gestritten wird über die Verarbeitung „höchstpersönlicher“ Vermögensdaten durch die Justiz im Rahmen der sog. „Verfahrensautomation Justiz“. Darin werden kurz gesagt (alle) Akten der Gerichte elektronisch verwaltet und bearbeitet.

Verlangt wurde die Löschung dieser Daten, weil es sich „bei allen Verfahren ausschließlich um falsche Anschuldigungen gehandelt“ habe, die Daten deshalb unrichtig und somit nach § 75 AT-StPO zu löschen seien.

Die wichtigsten Aussagen der Entscheidung:

⚖ Die „justizielle Tätigkeit“ ist ein autonomer Begriff des Unionsrechts und geht über das nationale Verständnis der Justizverwaltung hinaus.
⚖ Daten in der Verfahrensautomation der Justiz könnten Richter:innen bei ihrer Meinungsbildung und Entscheidungsfindung beeinflussen, weshalb die Datenschutzbehörde keine Kontrollmöglichkeit über solche Datenverarbeitungen hat.

Erhalten Sie die Entscheidung des Tages täglich und kostenlos mit Quellenzitat, Direktlink zur Entscheidung und den Rekono-Leitsätzen per E-Mail.

Zur Rekono EdTplus jetzt kostenlos anmelden
Letzte Entscheidung des Tages
Nächste Entscheidung des Tages
DatenschutzinformationAGB & LizenzKontaktImpressum