Die Parteien diskutieren (soweit aus der Entscheidung erkennbar) über den Wert des Rechts auf Einsicht in eine Personalakte, und damit verbunden, der Übermittlung von Kopien aus dieser.
Mit Beschluss stellte das Arbeitsgericht nun klar:
📌 Ohne besondere Umstände ist ein Auskunftsverlangen 500 Euro wert.
📌 Das gilt auch für die Einsicht in Personalakten.