Gestritten wurde über die elektronische Validierung von Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel. Ein Fahrgast fühlte sich in seinem Recht auf Geheimhaltung verletzt, weil damit personenbezogene Daten ohne Notwendigkeit verarbeitet wurden.
Das Beförderungsunternehmen argumentierte, dass die 𝗗𝗮𝘁𝗲𝗻𝘃𝗲𝗿𝗮𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝘂𝗻𝗴 𝘇𝘂𝗿 𝗦𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗕𝗲𝗳ö𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝘃𝗲𝗿𝘁𝗿ä𝗴𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝘇𝘂𝗿 𝗩𝗲𝗿𝗺𝗲𝗶𝗱𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗠𝗶𝘀𝘀𝗯𝗿ä𝘂𝗰𝗵𝗲𝗻 notwendig sei und überzeugt damit:
🎫 Es gibt ein berechtigtes Interesse, das vertragskonforme Verhalten von Vertragspartnern zu prüfen.
🎫 Elektronische Validierungen sind (hier) für die Sicherstellung der Authentizität der Jahreskarte notwendig.