Der Bürgermeister einer niederösterreichischen Gemeinde ist als Vertriebsmitarbeiter tätig. Im Rahmen der letzten Landtagswahlen bemühte er sich um einen Sitz im niederösterreichischen Landtag. Dafür war Platz 1 bei den Vorzugsstimmen erforderlich.
𝗗𝗶𝗲 𝘃𝗲𝗿𝗺𝗲𝗶𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗟ö𝘀𝘂𝗻𝗴: Er nutzte den Kontakt und die im Rahmen der Vertriebstätigkeit erhaltenen Kontaktdaten von Kunden, übertrug diese in sein privates Mobiltelefon und versandte Nachrichten für seine politische Kampagne.
Wenngleich die Strafhöhe auch mit der generalpräventiven Überlegung begründet wurde, man müsse den politischen Wettbewerb für Datenschutz „sensibilisieren“, bietet diese Entscheidung auch 𝗳ü𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗮𝗹𝗹𝗴𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗣𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀 𝘄𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲 𝗛𝗶𝗻𝘄𝗲𝗶𝘀𝗲:
📧 Das Übertragen und Speichern von Daten auf private Mobilgeräte ist eine Verarbeitung.
📧 Kunden und Interessenten müssen nicht damit rechnen, dass ihre Daten für politische Zwecke verwendet werden.