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Entscheidung des Tages vom 18.10.2023
#Austria#Beschwerderecht

Juristische Person können eine Verletzung von subjektiven Rechten nach dem AT-DSG nicht durch Beschwerde an die österreichische Aufsichtsbehörde geltend machen.

Kann eine juristische Person wegen Verletzung subjektiver Rechte nach dem AT-DSG Rechtsschutz bei der Datenschutzbehörde verlangen?

Bis jetzt: Ja. Die Datenschutzbehörde meinte in ihrer Entscheidung auch, ja. Das angerufene Verwaltungsgericht sah es nun anders.

𝗗𝗲𝗿 𝗛𝗶𝗻𝘁𝗲𝗿𝗴𝗿𝘂𝗻𝗱: Eine juristische Person erhob Beschwerde, weil es zu einer (ggf unrichtigen) Veröffentlichung einer Investorenwarnung auf einer Webseite gekommen ist und man deshalb im Grundrecht auf Datenschutz verletzt worden sei.

Fraglich war, ob juristische Personen denselben „Datenschutz“ genießen wie natürliche Personen und wie es um die Beschwerdelegitimation juristischer Personen steht. 𝗗𝗶𝗲 𝗔𝗻𝘁𝘄𝗼𝗿𝘁:

👾 Das österreichische Beschwerderecht an die Datenschutzbehörde besteht nur für natürliche Personen.
👾 Juristische Personen haben kein Recht auf Beschwerde gemäß § 24 AT-DSG.

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