Es geht um die Offenlegung von Umweltinformationen nach dem Wiener Umweltinformationsgesetz. Konkret ging es um Informationen zu Verfahren zur Entfernung von Bäumen und Details, wie die Anzahl der betroffenen Bäume, Standorte, Gründe für die Entfernung und weitere Angaben zur Ersatzpflanzung.
Der Spruchpunkt, dass die jeweiligen Grundstücksadressen mitzuteilen sind, wurde nun (wegen rechtswidriger Anwendung der entsprechenden Bestimmung) aufgehoben. Eines wurde jedoch klargestellt: Auch bei Grundstücksadressen handelt es sich um personenbezogene Daten.