Wann kann ein Datenschutzbeauftragter abberufen werden? Der Datenschutzbeauftragte wurde in diesem Fall schlicht mit Schreiben des Verantwortlichen abberufen, was zu einem Rechtsstreit führte.
Die wichtigsten Aussagen:
💡 Die Abberufung eines Datenschutzbeauftragten ist nicht schon gerechtfertigt, wenn der Verantwortliche unverbindlichen Handlungsempfehlungen einer Aufsichtsbehörde folgt.
💡 Die Übertragung des Amtes des Datenschutzbeauftragten und damit verbundener Aufgaben bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien.
💡 Ein wichtiger Grund für die Abberufung liegt nur vor, wenn kein gelinderes Mittel zur Verfügung steht, wie beispielsweise die Umorganisation der sonstigen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten.