Im Zentrum steht ein Fahrzeug, das in einer Halte- und Parkverbotszone abgestellt wurde. Diese Verwaltungsübertretung wurde sogleich von einem unbeteiligten Dritten bildlich festgehalten und einer Anzeige beigefügt.
Doch darf man das? Das wurde in dieser Entscheidung eingehend beurteilt:
🚗 Das Recht auf Geheimhaltung gilt auch für Kfz-Kennzeichen.
🚗 Auch das Verhalten im öffentlichen Raum ist grundsätzlich datenschutzwürdig.
🚗 Der „besorgte Bürger“ ist datenschutzrechtlich verantwortlich.
🚗 In aufgeheizten Konfliktsituationen kann die unmittelbare, explizite und detaillierte Bereitstellung von Informationen nach der EU-DSGVO möglicherweise nicht zumutbar sein.