In dieser Entscheidung ging es um die Überprüfung von Covid-19-Zertifikaten durch eine nationale mobile App. Die Frage, ob diese Überprüfung als automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der EU-DSGVO anzusehen ist, stand im Mittelpunkt des Verfahrens.
Und der EuGH zeigte sich eindeutig:
📌 Informationen über grundlegende Identifizierungsdaten, Impfstatus, Testergebnisse und mehr in Covid-19-Zertifikaten sind personenbezogene Daten.
📌 Die Überprüfung der Gültigkeit von interoperablen Covid-19-Zertifikaten zur Bescheinigung von Impfung, Test und Genesung mittels einer nationalen App ist eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten.