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Entscheidung des Tages vom 06.10.2023
#EuGH#Personenbezug#Verarbeitung

Wird auf einem Mobiltelefon bloß das Ergebnis einer Verarbeitung mit einem grünen Häkchen und andernfalls einem roten Kreuz angezeigt, liegt darin eine automatisierte Verarbeitung.

In dieser Entscheidung ging es um die Überprüfung von Covid-19-Zertifikaten durch eine nationale mobile App. Die Frage, ob diese Überprüfung als automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der EU-DSGVO anzusehen ist, stand im Mittelpunkt des Verfahrens.

Und der EuGH zeigte sich eindeutig:

📌 Informationen über grundlegende Identifizierungsdaten, Impfstatus, Testergebnisse und mehr in Covid-19-Zertifikaten sind personenbezogene Daten.
📌 Die Überprüfung der Gültigkeit von interoperablen Covid-19-Zertifikaten zur Bescheinigung von Impfung, Test und Genesung mittels einer nationalen App ist eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

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