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Entscheidung des Tages vom 03.10.2023
#Austria#Bildverarbeitung

Wird der betroffenen Person mitgeteilt, dass Lichtbilder für eine Anzeigeerstattung bestimmt sind, gilt dies implizit auch als Information über das berechtigte Interesse und die Empfänger.

Im Zentrum steht ein Fahrzeug, das in einer Halte- und Parkverbotszone abgestellt wurde. Diese Verwaltungsübertretung wurde sogleich von einem unbeteiligten Dritten bildlich festgehalten und einer Anzeige beigefügt.

Doch darf man das? Das wurde in dieser Entscheidung eingehend beurteilt:

🚗 Das Recht auf Geheimhaltung gilt auch für Kfz-Kennzeichen.
🚗 Auch das Verhalten im öffentlichen Raum ist grundsätzlich datenschutzwürdig.
🚗 Der „besorgte Bürger“ ist datenschutzrechtlich verantwortlich.
🚗 In aufgeheizten Konfliktsituationen kann die unmittelbare, explizite und detaillierte Bereitstellung von Informationen nach der EU-DSGVO möglicherweise nicht zumutbar sein.

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